Allgemeine Geschäfts-
& Mietbedingungen
STAND JANUAR 2026
VERMIETER
Vermieter und ausschließlicher Vertragspartner des Mieters ist:
Sebastian Koch, Bahnhofstrasse 1a in 53533 Müsch, +49 2693 930 151, info@eifel-quartiere.de
1 GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die entgeltliche Überlassung von Hotelzimmern und Ferienhäusern zur Beherbergung sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels („Hotelaufnahmevertrag“). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel- oder Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer oder Ferienhäuser sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. § 540 Abs. 1 S. 2 BGB findet insoweit keine Anwendung, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich vorher vereinbart wurde.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Das Hotel kann die Zimmerbuchung in Textform bestätigen. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „VERBINDLICH BUCHEN“ zustande.
2.2 Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit verjähren in fünf Jahren, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in zehn Jahren. Verkürzungen gelten nicht, soweit die Ansprüche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen Dritter, die im Auftrag des Kunden über das Hotel gebucht wurden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und Abgaben. Kommunale Abgaben (z. B. Kurtaxe) sind nicht enthalten, werden vom Hotel lediglich eingezogen und vom Gast zusätzlich geschuldet. Ändern sich gesetzliche Steuern oder Abgaben nach Vertragsschluss, werden die Preise entsprechend angepasst.
3.4 Eine nachträgliche Verringerung der Anzahl gebuchter Zimmer, der Leistungen oder der Aufenthaltsdauer bedarf der Zustimmung des Hotels. Das Hotel kann diese Zustimmung von einer Erhöhung der Preise abhängig machen.
3.5 Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – binnen sieben Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % über dem Basiszinssatz (bei Verbrauchern 5 %) zu verlangen. Für jede wiederholte Mahnung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50 EUR erhoben. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
3.7 Bei Zahlungsverzug oder Erweiterung des Vertragsumfangs kann das Hotel weitere Vorauszahlungen bis zur Höhe der vereinbarten Gesamtvergütung verlangen.
3.8 Zu Beginn und während des Aufenthalts kann das Hotel eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende und künftige Forderungen verlangen.
3.9 Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen des Hotels ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen zulässig.
4 RÜCKTRITT DES KUNDEN / NICHTINANSPRUCHNAHME (NO-SHOW)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden ist nur möglich, wenn dies vertraglich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder das Hotel zustimmt.
4.2 Bei vereinbartem kostenfreien Rücktritt kann der Kunde bis zum festgelegten Termin ohne Kosten zurücktreten. Danach erlischt das Recht.
4.3 Liegt kein Rücktrittsrecht vor oder ist dieses erloschen, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, auch wenn der Kunde die Leistung nicht in Anspruch nimmt.
4.4 Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, sind als Entschädigung die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:
Rücktritt / Stornierung
- mehr als 90 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
- 90 bis 60 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises
- 59 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
- ab 30 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
Bitte beachten Sie: Bei einer Buchung der Häuser/Ferienwohnung für Seminare sowie während der Großveranstaltungen am Nürburgring (wie z.B. 24h Rennen, Rock am Ring, Truck GP, Oldtimer GP, DTM, GT World Challenge, Weihnachten, Ostern, Silvester, Brücken- & Feiertage) sind immer 100 % des Mietpreises unabhängig vom Datum des Zugangs der Stornierung als Entschädigung zu entrichten.
Eine Stornierung/Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.
Eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 50,- pro Stornierung wird in jedem Fall einbehalten. Der eventuelle Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung obliegt allein dem Mieter und wird empfohlen.
5 UMBUCHUNG
Eine Umbuchung ist bis 60 Tage vor Anreise kostenlos, danach fallen pauschal EUR 150,- an. Einnahmen aus anderweitiger Vermietung werden angerechnet. Erfolgt keine anderweitige Vermietung, gelten die oben genannten Mietpreise fällig. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
6 RÜCKTRITT DES HOTELS
Das Hotel ist u. a. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
- vereinbarte Vorauszahlungen nicht geleistet werden,
- höhere Gewalt / andere nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen,
- Zimmer unter falschen Angaben gebucht wurden,
- die Nutzung den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels gefährden könnte,
- der Aufenthalt gesetzeswidrig ist,
- ein Verstoß gegen Ziff. 1.2 vorliegt.
Ein berechtigter Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
7 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
7.1 Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
7.2 Gebuchte Zimmer stehen ab 15:00 Uhr am Anreisetag zur Verfügung. Ein früherer Bezug ist nicht geschuldet.
7.3 Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen. Bei verspäteter Räumung kann das Hotel 50 % des Logispreises bis 18:00 Uhr und 90 % ab 18:00 Uhr berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Für unsere Ferienhäuser in Antweiler gelten die in der Hausordnung angegebenen Abreisezeiten.
7.4 Haustiere sind nach Anmeldung und gegen eine zusätzliche Reinigungsgebühr von 25,- € Hotel gestattet. Haustiere dürfen nicht auf Betten und Sofas und Decken oder Kissen des Hotels lieben, bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungsgebühr von mindestens 100 EUR fällig; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. Siehe auch Hausordnung.
8 HAFTUNG DES HOTELS
8.1 Das Hotel haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für sonstige Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Gleiches gilt bei Verletzung vertragstypischer Pflichten.
8.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Werte über 800 EUR (Bargeld, Schmuck etc.) oder 3.500 EUR (sonstige Sachen) ist eine gesonderte Verwahrungsvereinbarung erforderlich.
8.3 Für auf Hotelparkplätzen abgestellte Fahrzeuge besteht kein Verwahrungsvertrag. Haftung erfolgt nur nach Maßgabe von Ziff. 7.1.
9 HAUSORDNUNG UND HAUSRECHT
9.1 Gäste sind verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht auf andere Gäste sowie die Nachbarschaft zu nehmen.
9.2 Das Hotel übt das Hausrecht aus. Bei groben Verstößen (z. B. Belästigungen, Gewalt, Drogenmissbrauch, wiederholte Störungen, nichteinhalten der Nachtruhe) kann der Gast des Hauses verwiesen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung gezahlter Beträge besteht in diesem Fall nicht.
10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.
10.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist der Firmensitz des Vermieters, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
10.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gelten dann die gesetzlichen Vorschriften.